22.03.2018

Neue Steuerabzüge für Hausbesitzer ab 2020


Am 9. März 2018 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die totalrevidierte Liegenschaftskostenverordnung verabschiedet (Vorabdruck hier abrufbar). Die Verordnung konkretisiert die im Zuge der Energiestrategie 2050 beschlossenen neuen Abzüge für Hausbesitzer bei der direkten Bundessteuer. Die Verordnung bietet interessante Planungsmöglichkeiten und weist folgende Eckpunkte auf:

(i) Abzüge bei der direkten Bundessteuer für energiesparende Investitionen.

(ii) Abzüge für den Rückbau im Zuge eines Ersatzneubaus: (a) Als steuerlich abzugsfähiger Rückbau gelten dabei die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs, des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls. (b) Die Geltendmachung der Rückbaukosten ist nur möglich, wenn innert angemessener Frist ein Ersatzneubau auf dem gleichen Grundstück errichtet wird.

(iii) Übertragsmöglichkeit der Investitionskosten, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, einschliesslich der Rückbaukosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.

(iv) Wird die steuerliche Förderung auch im kantonalen Recht verankert, so sind die bundesrechtlichen Vorgaben massgebend.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung verwiesen. In Kraft treten werden die neuen Bestimmungen in knapp zwei Jahren am 1. Januar 2020.

Leonhard Scheer
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Maira Gall