Gemäss einer Medienmitteilung vom 9. März 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Anpassung der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) eröffnet. Dies hinsichtlich der beiden Beschlüsse aus dem Jahre 2017, wonach einerseits der Bund die Verantwortung für das Personenstandsregister übernehmen soll und andererseits Eltern von Fehlgeborenen die Möglichkeit haben sollen, ihr Kind im Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Insbesondere sollen Betrieb und Entwicklung der zentralen elektronischen Datenbank des Zivilstandswesens in die alleinige Verantwortung des Bundes übergehen, was Auswirkungen auf die Rechte und die Pflichten der Kantone hat. Die Kantone sollen dem Bund jährlich eine Gebühr von 500 Franken pro Anwender entrichten und ihm unentgeltlich Fachpersonen zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wird eine verwaltungsinterne Kommission geschaffen, in der die Kantone ihre Anliegen an die Entwicklung des Systems einbringen können.
Nach geltendem Recht werden heute nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene im Personenstandsregister eingetragen. In einem Bericht ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Beurkundung Fehlgeborener die Trauerarbeit der Eltern erleichtern und dort, wo die kantonalen oder kommunalen Bestattungsordnungen es zulassen, die Formalitäten rund um die Bestattung vereinfachen kann. Im Einklang mit der Praxis anderer europäischer Länder sollen deshalb Eltern von Fehlgeborenen die Möglichkeit haben, die Geburt freiwillig im Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Urs Kunz
Insbesondere sollen Betrieb und Entwicklung der zentralen elektronischen Datenbank des Zivilstandswesens in die alleinige Verantwortung des Bundes übergehen, was Auswirkungen auf die Rechte und die Pflichten der Kantone hat. Die Kantone sollen dem Bund jährlich eine Gebühr von 500 Franken pro Anwender entrichten und ihm unentgeltlich Fachpersonen zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wird eine verwaltungsinterne Kommission geschaffen, in der die Kantone ihre Anliegen an die Entwicklung des Systems einbringen können.
Nach geltendem Recht werden heute nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene im Personenstandsregister eingetragen. In einem Bericht ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Beurkundung Fehlgeborener die Trauerarbeit der Eltern erleichtern und dort, wo die kantonalen oder kommunalen Bestattungsordnungen es zulassen, die Formalitäten rund um die Bestattung vereinfachen kann. Im Einklang mit der Praxis anderer europäischer Länder sollen deshalb Eltern von Fehlgeborenen die Möglichkeit haben, die Geburt freiwillig im Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Urs Kunz