Der Bundesrat hat im Februar 2018 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten an das Parlament überwiesen (siehe Medienmitteilung; Botschaft). Die Vorlage bezweckt die nachteiligen Auswirkungen der Ausgabe von TBTF-Instrumenten (Bail-in-Bonds, Write-off-Bonds und Contingent Convertibles) auf die Besteuerung der Beteiligungserträge bei systemrelevanten Banken zu minimieren, indem die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst werden soll. Die Anpassungen der Berechnung des Beteiligungsabzugs sind auf Stufe der Konzernobergesellschaft anwendbar, da die Emission von TBTF-Instrumenten nach Vorgabe der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA spätestens ab 1. Januar 2020 durch diese zu erfolgen hat. Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:
(i) die auf die TBTF-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen sollen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, der den Beteiligungsabzug kürzt; und
(ii) die weitergegebenen Mittel aus den TBTF-Instrumenten sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen.
Claude Ehrensperger
(i) die auf die TBTF-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen sollen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, der den Beteiligungsabzug kürzt; und
(ii) die weitergegebenen Mittel aus den TBTF-Instrumenten sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen.
Claude Ehrensperger