Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat im Anschluss an die Beendigung der parlamentarischen Arbeiten die Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA eingeführt hat, aktualisiert. Mit Hilfe des globalen Standards für den AIA soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des Standards bekannt.
Die rechtlichen Grundlagen für den AIA hat die Bundesversammlung im Dezember 2015 genehmigt. Sie sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Im Jahr 2018 wird die Schweiz erstmals mit ausgewählten Staaten gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Für den Vollzug ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der ESTV.
Zur Erinnerung: für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige mit nicht deklarierten Vermögenswerten bei ausländischen Finanzinstituten wird die Zeit für eine straflose Selbstanzeige langsam knapp. Denn nach Ansicht der ESTV wird ab dem 30. September 2018 vorausgesetzt, dass die aufgrund des AIA gemeldeten Steuerfaktoren bekannt sind, so dass eine Selbstanzeige nicht mehr aus eigenem Antrieb erfolgt. Deshalb ist nach Meinung der ESTV eine (straflose) Selbstanzeige für solche Einkommensfaktoren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Für Steuerfaktoren aus Staaten, die dem AIA später beitreten, gilt dies analog für den 30. September des Jahres, in welchem der diesbezügliche Datenaustausch (erstmals) stattfindet.
Leonhard Scheer
Die rechtlichen Grundlagen für den AIA hat die Bundesversammlung im Dezember 2015 genehmigt. Sie sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Im Jahr 2018 wird die Schweiz erstmals mit ausgewählten Staaten gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Für den Vollzug ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der ESTV.
Zur Erinnerung: für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige mit nicht deklarierten Vermögenswerten bei ausländischen Finanzinstituten wird die Zeit für eine straflose Selbstanzeige langsam knapp. Denn nach Ansicht der ESTV wird ab dem 30. September 2018 vorausgesetzt, dass die aufgrund des AIA gemeldeten Steuerfaktoren bekannt sind, so dass eine Selbstanzeige nicht mehr aus eigenem Antrieb erfolgt. Deshalb ist nach Meinung der ESTV eine (straflose) Selbstanzeige für solche Einkommensfaktoren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Für Steuerfaktoren aus Staaten, die dem AIA später beitreten, gilt dies analog für den 30. September des Jahres, in welchem der diesbezügliche Datenaustausch (erstmals) stattfindet.
Leonhard Scheer