31.12.2017

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) veröffentlicht seine Stellungnahme zur Auswirkung der EU GDPR / DSGVO auf die Schweiz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlichte am 14. Dezember 2017 seine Stellungnahme zur Auswirkung der EU GDPR / DSGVO auf die Schweiz ("Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Schweiz"). Dabei geht der EDÖB insbesondere auf folgende Aspekte ein:

(i)   Sachlicher Anwendungsbereich (Art. 2 DSGVO)

(ii)  Räumlicher Anwendungsbereich (Art. 3 DSGVO)

(iii) Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 ff DSGVO)

(iv) Anwendbarkeit auf Schweizer Unternehmen (Art. 3 und 27 DSGVO)

(v)  Pflichten der unter die Verordnung fallenden Unternehmen (Art. 24 ff DSGVO)

(vi) Sanktionen (Art. 77 ff DSGV)

Offenbar will der EDÖB seine Stellungnahme demnächst aktualisieren bzw. erweitern; er hält hierzu folgendes fest: "Dieser Text wird mit Blick auf die Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene ergänzt und geändert. Zurzeit laufen Abklärungen, um die Position und die Auslegung der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden zu ermitteln (G29, Europäische Kommission, Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der Union)".

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Maira Gall