11.12.2017

Bundesrat: Digitalisierung der öffentlichen Beurkundung soll vorangetrieben werden

Gemäss Medienmitteilung vom 8. Dezember 2017 will der Bundesrat die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben; er will damit deren Rechtssicherheit stärken. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) zur Kenntnis genommen und entschieden, die Verordnung auf den 1. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

Der Bundesrat will die Anfang 2012 in Kraft gesetzte EÖBV in verschiedenen Punkten anpassen und hat dazu am 7. September 2016 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Seine Vorschläge wie bspw. die geplante Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung sowie der, wie bis anhin bereits erfolgte, Betrieb des Urkundspersonenregisters durch den Bund sind von den Vernehmlassungsteilnehmern insgesamt positiv aufgenommen worden.

Neben Notaren gelten neu als Urkundspersonen nun auch weitere Personen mit amtlicher Beurkundungsbefugnis (z. B. Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter, Zivilstandsbeamte oder Mitarbeitende der Handelsregisterämter). Im Bereich der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen wird es zudem auch künftig ein Nebeneinander von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten geben. Im Weiteren sind die Kantone nach wie vor nicht verpflichtet, die elektronische Urkunde und elektronische Beglaubigung einzuführen.

Urs Kunz
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Maira Gall