Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat am 11. und 12. Mai 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt. Sie hat sich dabei erneut mit der Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs auseinandergesetzt (s. Geschäft des Bundesrats 14.034).
Die Rechtskommission des Nationalrats schliesst sich in der Frage der Modernisierung des elektronischen Grundbuchs nun fast vollständig dem Ständerat an und verzichtet insbesondere darauf, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Nationalrat teilt die Bedenken des Ständerats in Bezug auf die Verwendung der AHV-Nummer und hält an der Verwendung eines sektoriellen Personenidentifikators fest.
In Bezug auf den Umstand, dass die Kantone teilweise private Aufgabenträger mit der Übermittlung von Daten im Bereich des elektronischen Grundbuchs betrauen können, gelangt die Kommission nun mit dem Ständerat zum Schluss, dass eine Überführung dieser Aufgabenträger in eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft keine Option darstellt. Die Rechtskommission des Nationalrats beantragt jedoch mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Streichung der Bestimmung, wonach das Bundesamt für Justiz mit privaten Aufgabenträgern einen Vertrag über die Leistungen schliessen kann. Die Kommission befürchtet, dass diese Regelung für gewisse Kantone, die keine privaten Aufgabenträger einsetzen, zu Problemen führen könnte (s. Medienmitteilung).
Das Geschäft kommt voraussichtlich am 31. Mai 2017 in der Sommersession in den Nationalrat.