12.05.2017

Modernisierung des Erbrechts

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundeamtes für Justiz vom 10. Mai 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen und hält an der vorgeschlagenen Verkleinerung der Pflichtteile der Nachkommen und an der Einführung des Unterhaltsvermächtnisses fest. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, ihm dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

Mit der Revision des Erbrechts soll jenes flexibler ausgestaltet und den stark geänderten Lebensrealitäten angepasst werden. Bei einem Viertel der Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren handelt es sich heute um Patchworkfamilien, Konsensualpaare mit Kindern oder Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern; diese Familienhaushalte entsprechen nicht mehr der traditionellen Familienform, auf welcher das heutige Erbrecht basiert.

Zentral ist deshalb eine Verkleinerung der gesetzlichen Pflichtteile, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann. Weiter ist die Einführung eines sogenannten Unterhaltsvermächtnisses vorgesehen, mit dem unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die faktische Lebenspartnerin, der faktische Lebenspartner oder die Stiefkinder begünstigt werden können. Diese Vorschläge sind in der Vernehmlassung im Grundsatz positiv aufgenommen worden und sollen deshalb weiterverfolgt werden.

Urs Kunz
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Maira Gall