05.04.2017

Wohnungsinventare der Gemeinden publiziert

Gemäss einer Medienmitteilung vom 31. März 2017 hat das Bundesamt für Raumentwicklung zum ersten Mal die Wohnungsinventare der Gemeinden publiziert. Anhand jener Inventare lässt sich der Anteil der Zweitwohnungen in den Gemeinden bestimmen: Neu weisen 66 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über 20% auf, in 21 Gemeinden ist der Anteil unter 20% gesunken (s. auch Tabelle). Es besteht somit aktuell in 422 von 2255 Gemeinden ein Zweitwohnungsanteil von über 20%.

Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen und die Zweitwohnungsverordnung verpflichten alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen, wobei die im Inventar enthaltenen Angaben über die Nutzung der Wohnungen dazu verwendet werden können, den Zweitwohnungsanteil in den Gemeinden zu berechnen. Dies ist nun zum ersten Mal Ende März 2017 geschehen.

Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung dazu nehmen. Anfang Mai wird der Anwendungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung angepasst, so dass für Gemeinden, die zu diesem Zeitpunkt einen Zweitwohnungsanteil von über 20% haben, das Zweitwohnungsgesetz und die Zweitwohnungsverordnung gelten.

Urs Kunz
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Maira Gall