21.12.2016

Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG) veröffentlicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2016 den Vorentwurf zu einer Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG) veröffentlicht und in die Vernehmlassung geschickt.

Gemäss Medienmitteilung will der Bundesrat u.a. die (i) Transparenz bei Datenbearbeitungen erhöhen, (ii) Informationspflichten der Datenbearbeiter ausweiten, (iii) das Auskunftsrecht der betroffenen Personen präzisieren, (iv) dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehr Kompetenzen verleihen (bspw. Erlass und Genehmigung von "Empfehlungen der Guten Praxis" zur Konkretisierung von Datenschutzvorschriften oder die Befugnis, Verstösse gegen Datenschutzvorschriften zu untersuchen sowie entsprechende Verfügungen zu erlassen). (v) Ferner sollen die Strafbestimmungen verschärft werden (Bussen bis CHF 500'000.-). (vi) Der VE-DSG berücksichtigt ebenfalls die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes in der EU und beim Europarat.

Zusätzlich zum VE-DSG wurden die nachfolgenden Materialien veröffentlicht:
- Erläuternder Bericht
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU
- Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Revision des eidg. Datenschutzgesetzes (DSG)

Die Vernehmlassung dauert bis 4. April 2017.

Michal Cichocki
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Maira Gall