15.12.2016

Ständerat: Modernisierung des Grundbuchs

Der Ständerat hat in der Session vom 14. Dezember 2016 im Grundsatz den Vorschlägen des Bundesrats zur Modernisierung des Grundbuchs mit 35 zu 2 Stimmen zugestimmt (s. Medienmitteilung). Anders als der Nationalrat hat er auch kein Problem damit, die AHV-Nummer zu grundbuchlichen Zwecken zu verwenden. Nach ihm kann so sichergestellt werden, dass Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können. Die kleine Kammer hat am Mittwoch beschlossen, dass die Oberaufsichtsbehörde des Bundes eine zentrale Datenbank über die im Grundbuch geführten Personen betreiben soll. Zur Identifizierung soll die AHV-Nummer verwendet werden. Allerdings soll diese nur im internen Verhältnis sichtbar sein. Für den Publikumsverkehr wird den in der Datenbank verzeichneten Personen eine Grundbuchidentifikationsnummer zugeteilt. 
 
Zur Frage, ob die Kantone, die das Grundbuch mittels Informatik führen, private Aufgabenträger einsetzen können, um den Zugriff auf die Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren zu gewährleisten, äusserte sich der Ständerat positiv und stimmte dem Entwurf des Bundesrates zu. 
 
Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat; wenn dieser an der Rückweisung der das Grundbuch betreffenden Bestimmungen festhält, muss der Bundesrat neue Lösungen erarbeiten. 
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Maira Gall