Der Bundesrat hat am 2. November 2016 die Stossrichtung sowie erste Lösungsvorschläge betreffend die regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien („Fintech-Unternehmen“) vorgestellt (siehe Medienmitteilung und Rohstoff). Der Bundesrat hat dabei die Eckwerte für regulatorische Anpassungen in drei Teilbereiche aufgeteilt:
(i) Spezifische regulatorische Anpassungen: für Geschäftsmodelle, die Gelder auf eigenen Konten temporär verwahren (z.B. Crowdfunding-Plattformen) soll die Frist für Abwicklungskonten gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. c der Bankenverordnung von gegenwärtig sieben auf 60 Tage erhöht werden, da z.B. die Mittelbeschaffung für ein Crowdfunding-Projekt in den meisten Fällen länger als sieben Tage dauert.
(ii) Innovationsraum: die bewilligungsfreie Entgegennahme von Publikumsgeldern soll erweitert werden. Neu soll eine Person ohne Bankenbewilligung unbeschränkt viele Publikumseinlagen bis zu einem Gesamtwert von CHF 1 Mio. entgegen nehmen dürfen. Zudem soll eine Person ohne Bankenbewilligung wie bis anhin von höchstens 20 Personen betragsmässig unbeschränkt Gelder entgegen nehmen dürfen.
(iii) Fintech-Lizenz: es soll eine neue Bewilligungskategorie geschaffen werden für Personen die Publikumseinlagen im Wert von bis zu CHF 100 Mio. entgegen nehmen, wobei diese Gelder weder angelegt noch verzinst werden dürfen. Hierfür soll eine 5%-Kapitalquote bzw. mindestens CHF 300‘000 Mindestkapital erforderlich sein.
Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, bis Januar 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Claude Ehrensperger
(i) Spezifische regulatorische Anpassungen: für Geschäftsmodelle, die Gelder auf eigenen Konten temporär verwahren (z.B. Crowdfunding-Plattformen) soll die Frist für Abwicklungskonten gemäss Art. 5 Abs. 3 Bst. c der Bankenverordnung von gegenwärtig sieben auf 60 Tage erhöht werden, da z.B. die Mittelbeschaffung für ein Crowdfunding-Projekt in den meisten Fällen länger als sieben Tage dauert.
(ii) Innovationsraum: die bewilligungsfreie Entgegennahme von Publikumsgeldern soll erweitert werden. Neu soll eine Person ohne Bankenbewilligung unbeschränkt viele Publikumseinlagen bis zu einem Gesamtwert von CHF 1 Mio. entgegen nehmen dürfen. Zudem soll eine Person ohne Bankenbewilligung wie bis anhin von höchstens 20 Personen betragsmässig unbeschränkt Gelder entgegen nehmen dürfen.
(iii) Fintech-Lizenz: es soll eine neue Bewilligungskategorie geschaffen werden für Personen die Publikumseinlagen im Wert von bis zu CHF 100 Mio. entgegen nehmen, wobei diese Gelder weder angelegt noch verzinst werden dürfen. Hierfür soll eine 5%-Kapitalquote bzw. mindestens CHF 300‘000 Mindestkapital erforderlich sein.
Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, bis Januar 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Claude Ehrensperger