08.09.2016

EÖBV - Anpassung

Der Bundesrat plant die Anpassung der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV; SR 943.033). Ziel ist es, die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen voranzutreiben und die Rechtssicherheit der elektronischen Dokumente zu stärken. Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass neben Notarinnen und Notaren auch andere Urkundspersonen (z.B. Zivilstandsbeamte, Mitarbeiter der Handelsregisterbehörden, Grundbuchverwalter) den Bestimmungen der EÖBV unterstellt werden sollen. Der Bundesrat hat dazu die Totalrevision der Verordnung bis am 7. Dezember 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Geplant ist das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2018.

Adrian Mühlematter
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Maira Gall