05.09.2016

Bundesrat will "Heiratsstrafe" beseitigen

Gemäss einer Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 31. August 2016 hat der Bundesrat aufgrund eines Berichtes der ESTV dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) den Auftrag erteilt, eine Botschaft zur Beseitigung der sog. "Heiratsstrafe" bei der direkten Bundessteuer vorzulegen.

Mit dem Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" soll die steuerliche Benachteiligung der betroffenen Zweiverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer abgeschafft werden. Die Steuerbehörde nimmt bei diesem Modell neben der ordentlichen Steuerberechnung des Ehepaares eine alternative Berechnung der Steuerbelastung vor, die sich an die Besteuerung von unverheirateten Paaren anlehnt. In Rechnung gestellt wird schliesslich der tiefere der beiden Steuerbeträge.

Aufgrund des Modelles gleichen sich die Besteuerung von Zweiverdiener-Ehepaaren und jene von Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer an, wobei den Steuerpflichtigen kein grösserer Mehraufwand entsteht.
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Maira Gall