26.05.2016

EU-Parlament: Geplanter EU-U.S. Privacy Shield „verbesserungswürdig“

Gemäss Medienmitteilung vom 26. Mai 2016 ist das EU-Parlament der Auffassung, dass die EU-Kommission die Verhandlungen mit den USA zur EU-U.S. Privacy Shield Regelung „fortführen“ sollte, „um auf weitere Verbesserungen bei der vorgeschlagenen Datenschutzschild-Regelung angesichts ihrer „derzeitigen Mängel“ zu drängen“ (vgl. Entschliessungsantrag 2016/2727(RSP)).

Konkret beziehen sich die genannten Mängel u.a. auf folgende Punkte:

(i)Zugang der US-Behörden zu Daten, die unter der Datenschutzschild-Regelung übertragen werden sollen.

(ii)Die mögliche Sammelerhebung von Daten, die in manchen Fällen nicht den Kriterien der „Erforderlichkeit“ und „Verhältnismässigkeit“ entspricht, die in der EU-Grundrechtecharta festgelegt sind“.

(iii) Der US-Ombudsmann verfüge „nicht über die erforderliche Unabhängigkeit“ und sei „nicht mit den geeigneten Befugnissen für eine wirksame Ausübung und Durchsetzung“ seiner Aufgaben ausgestattet.

(iv) Das Rechtsbehelfsverfahren sei zu komplex und sollte benutzerfreundlicher sowie effizienter gestaltet werden. 
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall