25.05.2016

Öffentliche Urkunden: Bundesrat will elektronische Form zulassen

Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 25. Mai 2016 will der Bundesrat die "Digitalisierung und die elektronische Archivierung in der öffentlichen Beurkundung prioritär vorantreiben". Zu diesem Zweck soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bis Ende 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf samt Botschaft erarbeiten.

Aufgrund der Entwicklungen im technologischen sowie gesellschaftlichen Bereich hat der Bundesrat bereits 2012 vorgeschlagen, das Original der öffentlichen Urkunde künftig auch in elektronischer Form erstellen zu können; diese Weiterentwicklung wurde von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst (vgl. Zusammenfassung der Vernehmlassungen zur Änderung des ZGB betreffend öffentliche Beurkundungen). Des Weiteren verlangt die Zulassung des elektronischen Originals zudem eine elektronische Hinterlegung in einem Register. Auf diesem Weg kann die ständige Verfügbarkeit sowie die Verbindlichkeit einer öffentlichen Urkunde sichergestellt bzw. überprüft werden.

Ferner unterzieht der Bundesrat die interkantonale Anerkennung der öffentlichen Urkunde im Bereich der Liegenschaftsgeschäfte sowie die gesetzliche Verankerung von bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung einer vertieften Prüfung; beides soll allenfalls Gegenstand eines weiteren bzw. zweiten Gesetzgebungsprojektes werden.

Urs Kunz
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Maira Gall