30.11.2015

Bundesgerichtsentscheid im Swap-Fall

Das schweizerische Bundesgericht hatte in öffentlicher Beratung vom 5. Mai 2015 den Antrag einer dänischen Bank auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Dividenden in einem Swap-Fall abgewiesen. Am 27. Oktober 2015 hat das Bundesgericht das schriftliche Urteil erlassen (BGE 2C_364/2012).

Eine dänische Bank schloss mit Kunden in England, Deutschland, Frankreich und den USA Swap-Kontrakte ab, mit welchen vereinbart wurde, dass die Kunden die Wertentwicklung inklusive Dividenden und Kursgewinnen eines Basiswerts gegen einen festgelegten Zahlungsstrom tauschen und die dänische Bank hierfür eine variable Zinsentschädigung (Libor) und eine Marge erhält. Als die dänische Bank die auf den Dividenden des Basiswerts belastete Verrechnungssteuer zurückforderte, verweigerte die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) die Rückerstattung. Die EStV verneinte die Nutzungsberechtigung der Bank an den Dividenden. Das Bundesgericht bejaht diese Auffassung und hält fest, dass die Vereinnahmung der Dividenden mit der vertraglichen Verpflichtung zur Leistung an die Kunden wirtschaftlich gesehen in derartiger Weise verknüpft waren, dass von einer tatsächlichen Verpflichtung der Weiterleitung von Dividenden auszugehen war und durch die Gesamtgestaltung des Geschäfts der dänischen Bank weder die Verfügungsberechtigung noch irgendwelche nennenswerten Risiken übertragen wurden (E. 6.4.2). Da das Bundesgericht die effektive Nutzungsberechtigung der dänischen Bank an den Dividenden verneinte, prüfte es den in den Vorinstanzen geltend gemachten Missbrauch des Doppelbesteuerungsabkommens nicht.

Claude Ehrensperger
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Maira Gall