Am 27. Juli 2015 veröffentlichte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die nachfolgenden Eingaben zum laufenden Abstimmungsverfahren zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (sog. Trilog) auf eine endgültige Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung:
- „Opinion 3/2015“ zur „Europe's big opportunity - EDPS recommendations on the EU's options for data protection reform“ (mit den Eckpfeilern: „a better deal for citizens“, „rules which will work in practice“ und „rules which will last a generation“).
- Tabellarische Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, wie sie jeweils von der Europäischen Kommission (Spalte 1), vom Europäischen Parlament (Spalte 2) und vom Rat der Europäischen Union (Spalte 3) angenommen wurden sowie die entsprechenden Empfehlungen des EDSB (vgl. Anhang zur „Opinion 3/2015“).
- Kostenlose Smartphone-App mit einer Vergleichsfunktion der unterschiedlichen Fassungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass die zahlreichen Empfehlungen des EDSB (vgl. Tabellarische Gegenüberstellung) nicht bloss allgemein gehalten sind, sondern als eigener Vorschlag für eine Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung angesehen werden könnten.
Der Trilog sollte Ende 2015 abgeschlossen und die EU-Datenschutz-Grundverordnung könnte 2016 (mit einer anschliessenden zweijährigen Übergangsfrist) angenommen werden.
Michal Cichocki