07.05.2015

Modernisierung des Handelsregisters

Der Bundesrat will gemäss einer Medienmitteilung vom April 2015 das Handelsregister modernisieren, damit es weiterhin seine wichtige Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs erfüllen kann. Er hat deshalb eine Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet.

Die Vorschriften über das Handelsregister sind seit 1937 nicht mehr umfassend revidiert worden und das geltende Recht entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der Benutzer. Für die Identifizierung von natürlichen Personen soll neu nun die AHV-Versichertennummer benutzt werden. Im Weiteren sollen dank einer zentralen Datenbank für Personen im Handelsregister eingetragene natürliche Personen gesamtschweizerisch identifiziert werden können.

Ferner soll die Stampa-Erklärung als separates Beleg abgeschafft und die Abtretung von Stammanteilen bei einer GmbH von Formvorschriften befreit werden.

Urs Kunz
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Maira Gall