07.06.2014

Erbschaftssteuerinitiative

Im März 2013 ist die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ gültig zustande gekommen. Die Initiative sieht vor, dass anstellte der bisherigen kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern neu eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene erhoben werden soll. Der Steuersatz soll 20% betragen, wobei ein einmaliger Freibetrag von CHF 2 Mio. auf der Summe des Nachlasses nicht besteuert würde. Weiter ist vorgesehen, dass Schenkungen und Erbschaften an Ehepartner/innen bzw. eingetragene Partner/innen steuerfrei wären. Schliesslich sieht der Initiativtext vor, dass für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe besondere, zusätzliche Ermässigungen gelten, sofern diese weitergeführt werden. Die erhofften Erträge sollen zu 1/3 an die Kantone verteilt werden und zu 2/3 der AHV zugutekommen.

Am 3. Juni 2014 wurde die Rückweisung des Geschäfts beschlossen (vgl. Wortprotokoll Ständerat). Es muss nochmals bzw. genauer geprüft werden, ob die Initiative gültig ist. Die Gültigkeit wird von den Parlamentariern aus zwei Gründen hinterfragt:

1. Da die Initiative vorsieht, dass die Erträge in die AHV fliessen, könnte die Einheit der Materie verletzt sein (Verknüpfung der beiden Themen Erbschaftssteuer und (Sanierung) AHV).

2. Der Initiativtext sieht weiter vor, dass bei einer allfälligen Annahme der Initiative eine Rückwirkung von 5 Jahren erfolgt. D.h. ab in Kraft treten sollen Schenkungen rückwirkend für die letzten 5 Jahre zum Nachlass zugerechnet werden.

Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf setzte sich vergeblich gegen eine Rückweisung ein (vgl NZZ vom 3. Juni 2014). Der Ständerat liess sich nicht überzeugen im Sinne von „in dubio pro popolo“ abzustimmen. Somit wird das Geschäft zurück an die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) geschickt.

Leonhard Scheer
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Maira Gall