Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH) hat am 20. März 2015 gleich drei Motionen (15.3319; 15.3320; 15.3323) eingereicht. In der Sache geht es dabei um eGRIS (elektronisches Grundstückinformationssystem). Dieses ermöglicht den Informationsaustausch im Grundbuchwesen schweizweit mittels einer elektronischen Plattform. Das Bundesamt für Justiz arbeitet dazu – im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) – mit der SIX Group zusammen.
Die Motion 15.3319 mit dem Titel, "Zugriffsverträge zu eGRIS strenger regeln", verlangt vom Bundesrat Art. 28 GBV stärker einzugrenzen. Dabei soll insbesondere Art. 28 Abs. 1 lit. c GBV (Zugang für Rechtsanwälte zu den Daten, die sie zur Ausübung des Berufs benötigen) gestrichen werden. Nach der Vorstellung der Initianten, sollen alle Personen und Berufsgruppen, die nur punktuellen Zugang zum Grundbuch brauchen, Anfragen wie bis anhin via die Grundbuchämter tätigen und nicht von eGRIS profitieren können.
Mit der Motion 15.3320 – "Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs" – wird vom Bundesrat verlangt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und dafür zu sorgen, dass der Betrieb von eGRIS durch eine öffentlich-rechtliche oder eine unabhängige privatrechtliche Organisationsform mit Mehrheitsbeteiligung der Kantone erfolgt.
Die dritte Motion 15.3323 – "Einsichtsrecht in Grundbuchabfragen via Terravis" – verlang sodann vom Bundesrat, die Grundbuchverordnung dahingehend anzupassen, dass den Grundeigentümern ein Einsichtsrecht in die Protokolle von eGRIS gewährt wird. Sie sollen damit die getätigten Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der eGRIS-Aufsicht anzeigen können.
Der Bundesrat hat zu allen drei Motionen noch keine Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt.
Adrian Mühlematter