Die Revision des Aktienrechts verfolgt das Ziel, das Unternehmensrecht zu modernisieren und den wirtschaftlichen Bedürfnissen anzupassen (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 01.12.2014). Die Vorlage setzt insbesondere die Verfassungsbestimmung bezüglich der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» um und verfolgt das Ziel, die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (in Kraft seit 1. Januar 2014) in die Bundesgesetze zu überführen sowie die Corporate Governance, auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, zu verbessern.
Am 28.11.2014 hat der Bund einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt (s. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014). Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun gemäss Medienmitteilung vom 26. Februar 2015 dazu Stellung bezogen. Er stimmt der vorgesehenen Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)grundsätzlich zu. In der Vernehmlassungsantwort wird von Seiten das Kantons Bern aber insbesondere darauf hingewiesen, dass sich wegen den neuen Bestimmungen, die ein tendenziell aufwendigeres Verfahren vor der Ziviljustiz vorsehen die Arbeitsbelastung erhöhen dürfte. Der Regierungsrat des Kantons Bern geht daher davon aus, dass das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Übergangsphase nicht ohne Aufstockung des Personals bewältigen könne.
Adrian Mühlematter
Am 28.11.2014 hat der Bund einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt (s. Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.11.2014). Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun gemäss Medienmitteilung vom 26. Februar 2015 dazu Stellung bezogen. Er stimmt der vorgesehenen Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)grundsätzlich zu. In der Vernehmlassungsantwort wird von Seiten das Kantons Bern aber insbesondere darauf hingewiesen, dass sich wegen den neuen Bestimmungen, die ein tendenziell aufwendigeres Verfahren vor der Ziviljustiz vorsehen die Arbeitsbelastung erhöhen dürfte. Der Regierungsrat des Kantons Bern geht daher davon aus, dass das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Übergangsphase nicht ohne Aufstockung des Personals bewältigen könne.
Adrian Mühlematter