01.02.2015

Geplante Erbschaftssteuerreform: Der Countdown läuft

Der Termin für die Abstimmung über die Erbschaftssteuerreform steht fest. Er wurde auf den 14. Juni 2015 festgelegt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2015 beschlossen.

Die geplante Abstimmung basiert auf der Volksinitiative: „Millionen-Erbschaften besteuernfür unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“. Würde sie angenommen, hätte dies zur Folge, dass neu auf Bundesebene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt würde (vgl. Lawblogswitzerland.ch vom 07.06.2014). Im Gegenzug würde die heutige Autonomie der Kantone in diesem Bereich vollständig aufgehoben. Die Kantone würden allerdings mit einem Drittel der Steuereinnahmen beteiligt werden. Die restlichen zwei Drittel der Steuereinnahmen würden der AHV zukommen.

Der Verlust der kantonalen Autonomie im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern wäre nicht der einzige Einschnitt. Mit der geplanten Reform würden auch Erbschaften an direkte Nachkommen steuerbar werden, sofern der Nachlass die Freigrenze von CHF 2 Mio. übersteigt. Aktuell sehen die meisten Kantone davon ab, direkte Nachkommen zu besteuern (vgl. Überblick der ESTV). Besondere Ermässigungen wären jedoch vorgesehen für die Nachfolge von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben, sofern diese mindestens 10 Jahre weiter geführt werden.

Leonhard Scheer
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall