24.12.2014

Markenrecht: Inkrafttreten der Version 2015 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation per 1. Januar 2015

Gemäss Newsletter 2014/11-12 Marken des IGE vom 22.12.2014 tritt auf den 1. Januar 2015 die Version 2015 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation in Kraft. Damit werden Begriffe neu aufgenommen, angepasst oder gestrichen. Gestrichen werden u.a. Begriffe, bei welchen das Expertenkomitee im April 2014 zum Schluss kam, dass sie zu unbestimmt sind, z.B. "Erdmetalle" (Klasse 1), welche je nach Definition, Bor enthalten können, oder Waren anderer Klassen, z.B. "Aluminium" (Klasse 6), umfassen. Neu sind folglich die chemischen Elemente dieser Stoffgruppe zu nennen und entsprechend zu klassieren (vgl. WIPO Nice Classification Modification Index für eine Darstellung sämtlicher Anpassungen).

Die Klassifikationshilfe des IGE wird ebenfalls auf den 1. Januar 2015 aktualisiert.

Ab 1. Januar 2015 erfolgen die Markeneintragungen gemäss der Version 2015 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation, selbst wenn die Anmeldung auf einer früheren Version basierte. Bei bereits eingetragenen Marken wird das IGE die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, wie bereits bei früheren Versionswechseln, nicht anpassen. Die Auswirkungen auf internationale Ausdehnungen nach dem Madrider System sind hier beschrieben.
 
© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall