Gemäss Medienmitteilung vom 28. 11.2014 hat der Bundesrat (BR) eine Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Mit dieser Teilrevision werden die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA für 2015 freigegeben.
Der BR nutzt die vorhandene Steuerungsmöglichkeit bei der Zuwanderung und hat entschieden, die Höchstzahlen für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaaten) herabzusetzen:
Es stehen neu 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) zur Verfügung. Davon werden 2000 auf die Kantone verteilt, die übrigen 2000 bleiben in einer Bundesreserve. Die Aufenthaltsbewilligungen (B) betragen neu 2500 Einheiten. Die Hälfte (1250 Einheiten) wird den Kantonen zugeteilt; die andere Hälfte verbleibt beim Bund (1250).
Der BR hat zudem die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 bzw. 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) oder das EFTA-Übereinkommen berufen können. Auch in diesem Bereich werden die Kontingente für das Jahr 2015 reduziert. Der BR kürzt die Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Art. 19a VZAE auf neu 2000 Einheiten. Die Aufenthaltsbewilligungen nach Art. 20a VZAE betragen im Jahr 2015 noch 250 Einheiten. Diese Kontingente werden quartalsweise an die Kantone freigegeben. Eine separate Bundesreserve gibt es nicht.