07.11.2014

Vormietzins soll Mietern bekannt gegeben werden

Gemäss Medienmitteilung vom 29.10.2014 will der Bundesrat mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen:

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vernehmlassung zu einer Änderung des Mietrechtes im Obligationenrecht (OR) hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis April 2015 eine Botschaft samt Gesetzgebungsentwurf zu Handen des Parlaments auszuarbeiten. Dabei werden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt:

Gemäss den in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlägen soll bei einem Mieterwechsel mittels eines Formulars der bisherige Mietzins gesamtschweizerisch bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden. 

Zudem soll bei Mietzinserhöhungen und der Anpassung von Nebenkostenakontobeträgen neu eine mechanische Unterschrift (Faksimile) möglich sein. 

Wurde ein gestaffelter Mietzins vereinbart, so ist bei einer Anpassung die Verwendung eines Formulars nicht mehr nötig, es genügt eine einfache schriftliche Mitteilung. 

Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen sollen im ersten Jahr seit dem Beginn des Mietvertrages nur dann wirksam werden, wenn die Mietenden beim Vertragsabschluss darüber informiert wurden.

Die mietrechtlichen Formulare sollen im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen, Bekanntgabe des Vormietzinses sowie Kündigung des Mietverhältnisses neu durch den Bund erlassen oder genehmigt werden und nicht mehr durch die einzelnen Kantone.

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Maira Gall