Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE teilte mit "Newsletter 2014/10 Marken" vom 27. Oktober 2014 u.a. folgendes mit:
"Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse eingetragener Marken können eingeschränkt werden (teilweise Löschung). Dies setzt erstens voraus, dass die Verzeichnisse nicht erweitert werden. Werden beispielsweise Oberbegriffe durch andere Begriffe ersetzt, müssen diese unter die ursprünglichen Oberbegriffe subsumiert werden können. Zweitens schreibt Art. 11 MSchV vor, dass die Waren und Dienstleistungen präzise zu bezeichnen sind. Die konkrete Ausformulierung solcher Einschränkungen erweist sich in der Praxis oft als schwierig".
Aus diesem Grund besteht nun die Möglichkeit, das IGE bei der vorgenannten Ausformulierung vorgängig und informell zu konsultieren. Anfragen dieser Art können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: wdl@ipi.ch. Bei der anschliessenden Einreichung des Antrages auf Einschränkung ist auf die vorgängige Konsultation mit dem IGE hinzuweisen.