05.08.2014

Bezirksgerichtsentscheid in den USA: Daten müssen an US-Behörden herausgegeben werden, auch wenn sie ausschliesslich auf Servern im Ausland gespeichert sind

Der US-District Court for the Southern District of New York stützte am 1. August 2014 ein sog. magistrate judge's ruling vom 25. April 2014, wonach Daten an US-Behörden herausgegeben werden müssen, auch wenn sie ausschliesslich auf Servern im Ausland gespeichert sind. Demnach könnte es möglich sein, dass US-Behörden auf Daten (E-Mails und andere Dokumente) ausseramerkanischer Nutzer u.U. zugreifen, ohne die massgebenden Bestimmungen derjenigen Gesetzgebung einhalten zu müssen, welche für den Standort der Daten (Server) anwendbar ist. 

Das vom Entscheid betroffene US-Unternehmen argumentierte u.a., US-Recht sei nicht auf den Standort der Server im Ausland anwendbar. Ausserdem gelten Anordnungen US-amerikanischer Gerichte generell nicht in anderen Ländern; dies müsse auch für Daten gelten. Der Chefjurist des betroffenen US-Unternehmens hatte bereits im Vorfeld in einem Gastbeitrag den Standpunkt des Unternehmens dargelegt und u.a. festgehalten, dass ferner geklärt werden müsse, ob E-Mails (nur) dem Kunden oder dem Kunden und dem Unternehmen, das die fraglichen Internetdienste anbietet und verwaltet, gehörten. 

Das Bezirksgericht hielt nun in seinem Entscheid vom 1. August 2014 sinngemäss fest, dass nicht der Standort der Daten (Server) entscheidend sei, sondern die Ausübung der Kontrolle darüber ("a question of control, not a question of the location of that information"). Dabei werden E-Mails offenbar anders als Briefe behandelt: Auf letztere dürfen die Ermittler nur mit einem richterlichen Beschluss zugreifen, dessen "Reichweite" an der Landesgrenze endet.

Gegen den vorliegenden Entscheid wird das betroffene US-Unternehmen ein Rechtsmittel einlegen.

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Maira Gall