15.06.2014

Online-Check zum möglichen Missbrauch der eigenen Identität im Internet und "Identitätsmissbrauch" inskünftig eigener Straftatbestand?

HPI Identity Leak Checker
Der Online-Service "Identity Leak Checker" des Hasso-Plattner-Instituts HPI (Link: https://sec.hpi.de) erlaubt gemäss eigenen Angaben die kostenlose Prüfung, ob persönliche Daten wie Name, Passwörter oder Kontoverbindungen möglicherweise schon im Internet kursieren und missbraucht wurden (vgl. Text HPI):

"Täglich werden persönliche Identitätsdaten durch kriminelle Cyberangriffe erbeutet. Ein Großteil der gestohlenen Angaben wird anschließend in Internet-Datenbanken veröffentlicht und dient als Grundlage für weitere illegale Handlungen. 
Mit dem HPI Identity Leak Checker können Sie mithilfe Ihrer E-Mailadresse prüfen, ob Ihre persönlichen Identitätsdaten bereits im Internet veröffentlicht wurden. Per Datenabgleich wird kontrolliert, ob Ihre E-Mailadresse in Verbindung mit anderen persönlichen Daten (z.B. Telefonnummer, Geburtsdatum oder Adresse) im Internet offengelegt wurde und missbraucht werden könnte. 
Die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse wird lediglich zur Suche in unserer Datenbank und ggf. das anschließende Versenden einer Benachrichtigungs-E-Mail benutzt. Sie wird von uns weder dauerhaft gespeichert noch an Dritte weitergegeben." 

Gemäss NZZ vom 12. Juni 2014 haben Forscher des HPI bereits mehr als 170 Mio. Datensätze aufgespürt und analysiert. In 80 000 Fällen seien die Nutzer informiert worden, dass sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden seien.

"Identitätsmissbrauch" inskünftig eigener Straftatbestand?
In der Schweiz könnte der Missbrauch einer Identität inskünftig ein gesonderter Straftatbestand werden. Der Ständerat hat die Motion "Identitätsmissbrauch. Eine strafbare Handlung für sich" des Neuenburger Nationalrats Comte mit 21 zu 9 Stimmen am 12. Juni 2014 angenommen. Darüber muss nun noch der Nationalrat befinden. 

NR Comte argumentierte, die missbräuchliche Nutzung von persönlichen Daten einer anderen Person sei eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung. Durch die modernen Kommunikationsmittel sei die Anzahl der Fälle in beunruhigendem Masse angestiegen. Deshalb sollte der Identitätsmissbrauch straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Gemäss Mitteilung vom 12. Juni 2014 teilt der Bundesrat zwar die Auffassung, dass der Missbrauch zugenommen hat. Es liege aber keine strafrechtliche Lücke vor. Das Strafrecht biete die Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bezwecke der Täter, sich oder einem anderen dadurch einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, könne er sich des Betrugs (Art. 146 StGB) schuldig machen. Dringe der Täter im Zusammenhang mit den persönlichen Daten in ein Computersystem ein, mache er sich des Hackings (Art. 143, Art. 143bis bzw. Art. 144bis StGB) schuldig. Abhängig von der Intention des Täters und vom konkreten Fall könnten auch weitere Tatbestände (z.B. Art. 180 StGB Drohung oder Art. 181 StGB Nötigung) erfüllt sein.

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Maira Gall