11.12.2013

Geplante Revision der EU Mutter-Tochter-Richtlinie

Die EU-Kommission hat am 25. November 2013 Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgeschlagen. Der Vorschlag beabsichtigt bestehende Schlupflöcher, die in der klassischen Steuerplanung genutzt werden, zu schliessen. Vom Grundsatz her soll die Richtlinie weiterhin gleiche Ausgangsbedingungen für steuerehrliche Gesellschaften bilden und Doppelbesteuerungen in der EU verhindern. Gleichzeitig soll jedoch allzu aggressiver Steuerplanung ein Riegel vorgeschoben werden. 

Missbrauchsverhinderung 
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen eine allgemeinen Missbrauchsverhinderungsbestimmung (General Anti-Abuse Rule, GAAR) vor, welche Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken bieten soll. Demnach sind künstliche Gestaltungen zur Steuervermeidung ausser Acht zu lassen und die betroffenen Unternehmen entsprechend der realen wirtschaftlichen Substanz zu besteuern. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen die Bestimmungen der Richtlinie und Qualifikationskonflikte zwischen nationalen Steuervorschriften der Mitgliedstaaten dahingehend ausnutzen, dass in sämtlichen betroffenen Staaten eine Besteuerung vermieden wird. 

Neben der Einführung einer GAAR ist ausserdem eine Verschärfung für bestimmte Gestaltungen zur Steuerplanung vorgesehen. So sollen Steuerplanungen mit Hybridanleihen, welche auf eine doppelte Nichtbesteuerung abzielen, zukünftig verhindert werden. Heute ist es möglich, dass Zahlungen im Rahmen von Hybridanleihen bei einer Tochtergesellschaft im Mitgliedstaat A als steuerlich abzugsfähiger Aufwand qualifiziert werden. Gleichzeitig gilt dieselbe Zahlung bei der Muttergesellschaft im Mitgliedstaat B als Dividendenzahlung - Dividenden sind gemäss der Mutter-Tochter-Richtlinie von der Besteuerung zu befreien. Neu sollen deshalb Zahlungen infolge von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat A steuerlich abzugsfähig sind, im Mitgliedstaat B (Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft) besteuert werden. (vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Umsetzung EU 
Die EU-Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31. Dezember 2014 umsetzen. Allerdings müssen die Änderungen zuerst noch vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Die diesbezügliche Abstimmung muss einstimmig erfolgen, was unter Umständen zu Schwierigkeiten führen kann. 

Auswirkungen auf die Schweiz 
EU Recht findet keine direkte Anwendung auf die Schweiz. Die mit der EU Mutter-Tochter-Richtlinie erreichte Aufhebung von Quellensteuern auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen hat die Schweiz in das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen (Art. 15 ZBStA) aufgenommen. Entsprechend fand die erwähnte Richtlinie zumindest indirekt Eingang in das Schweizer Recht. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind jedoch statisch und nehmen allfällige Änderungen nicht automatisch auf. Entsprechend bedürfen Änderungen des ZBStA neue Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. 

© LawBlogSwitzerland.ch
Maira Gall