Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat mittels Rundschreiben die Zinssätze für die direkte Bundessteuer für das Jahr 2014 sowie die Maximalbeiträge der Säule 3a bekanntgegeben.
Zinssätze
Folgende Zinssätze, welche im Anhang zur Verordnung SR 642.124 publiziert werden, sind demnach für das Kalenderjahr 2014 anwendbar: (i) Verzugs- und Rückerstattungszins 3.00% und (ii) Vergütungszins 0.25%.
Säule 3a
Mit Bezug auf die Säule 3a gilt, dass Steuerpflichtige die einer Pensionskasse angehören im Steuerjahr 2014 maximal CHF 6‘739.- in die Säule 3a einbezahlen können. Steuerpflichtige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können 20% des im Jahr 2014 erzielten Erwerbseinkommens in die Säule 3a einbezahlen, im Maximum jedoch CHF 33‘696.-.