27.09.2013

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und China

Am 25. September 2013 haben die Schweiz und China in Peking ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet (vgl. Pressemitteilung des EFD). Das neue DBA würde das alte seit 1991 gültig Abkommen ersetzen. 

Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

Dividenden: Der maximale Quellensteuersatz auf Dividenden wird von 10% auf 5% reduziert, sofern die die Dividende empfangende Gesellschaft zu mindestens 25% an der zahlenden Gesellschaft beteiligt ist. 

Der maximale Quellensteuersatz auf Zinsen bleibt hingegen bei 10%.

Lizenzgebühren: Der Quellensteuersatz auf Lizenzgebühren wird auf 9% gesenkt (vorher 10%). 
Seeschiff- und Luftfahrt: Neu darf China keine Business Tax oder Mehrwertsteuer auf internationalen Beförderungsleistungen von Schweizer Seeschiff- und Luftfahrtunternehmen erheben. 

Informationsaustausch: Das DBA enthält neu Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute international anwendbaren Standard. 

Der neue Artikel findet erstmals Anwendung auf Informationen, die sich auf Steuerjahre beziehen, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des DBA folgenden Jahres beginnen. Das neue DBA muss noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden, wobei es in der Schweiz dem fakultativen Referendum unterliegt. Der Abkommenstext kann unter folgendem Link nachgelesen werden: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/32159.pdf

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Maira Gall