03.07.2013

Radio-Streit: Entscheid des IGE im Widerspruchsverfahren

Im Wortbildmarkenstreit zwischen dem Zürcher Lokalsender Radio 1 AG und Radio SRF 1 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Widerspruch gemäss Art. 31 MSchG von Radio 1 AG abgewiesen.

Radio 1 AG hatte im September 2007 unter anderem eine Wortbildmarke für das eigene Radio für die Nizza-Klassen 9, 35, 38 und 41 beim IGE hinterlegt. Anfang 2012 hatte das SRF Schweizer Radio und Fernsehen eine Wortbildmarke für sein Radio SRF 1 für die Nizza-Klassen 38, 41 und 41 hinterlegt.

Daraufhin wurde im Widerspruchsverfahren vor dem IGE die angebliche Verwechslungsgefahr der Wortbildmarke von Radio SRF 1 mit derjenigen von Radio 1 AG gerügt.

Im Widerspruchsverfahren kann der Inhaber einer älteren Marke gegen die Eintragung einer jüngeren Marke Widerspruch erheben, sofern sog. relative Ausschlussgründe gemäss Art. 3 Abs. 1 MSchG vorliegen (u.a. Verwechselungsgefahr).

Gemäss NZZ vom 2. Juli 2013 hielt das IGE in seinem Widerspruchsentschied unter anderem fest, es sei sehr unwahrscheinlich, dass Radio 1 AG als Regionalsender jemals landesweit Bekanntheit erlangen werde. Somit bestehe trotz gewisser Ähnlichkeit beider Wortbildmarken keine Verwechslungsgefahr.

Radio 1 AG-Gründer Roger Schawinski, der auch eine TV-Sendung auf SRF 1 moderiert, überlegt nun, ob er gegen den Entscheid des IGE ein Rechtsmittel erheben wird.

Michal Cichocki
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Maira Gall