12.06.2013

Referendum gegen das Steuerabkommen kommt nicht zustande – Bundesgericht weist Beschwerde der Auns wegen verspätet eingetroffener Unterschriften ab

Im Oktober 2012 entschied die Bundeskanzlei, dass das Referendum gegen das bereits seit Anfang dieses Jahres in Kraft stehende Steuerabkommen mit Grossbritannien mangels der erforderlichen Unterschriftenzahl nicht zustande gekommen sei. Die Auns, die das Referendum zusammen mit den Jungsozialisten erhoben hatte, gelangte dagegen ans Bundesgericht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun in öffentlicher Beratung mit vier zu einer Stimme abgewiesen

Verwiesen wird insbesondere auf Art. 59 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, wonach die erforderlichen 50‘000 Unterschriften innert der 100-tägigen Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen müssen. Die Urheber des Referendums hätten es selber zu verantworten, dass Tausende Unterschriften, vorab aus dem Kanton Genf, verspätet eingetroffen und somit nicht mehr berücksichtigt worden seien. Die Aufgabe per B- anstatt mit A-Post, einen Tag vor Fristablauf, sei von der Behörde wohl als Fehler zu werten. Das Referendumskomitee habe allerdings die Unterschriften bereits sehr knapp zur Beglaubigung übergeben und habe keine Vorkehren getroffen, dass die Unterschriften danach rechtzeitig an die Bundeskanzlei gelangen. Mit Ablaufstörungen dieser Art sei immer zu rechnen und man habe sich gegen Pannen und Verzögerungen entsprechend zu wappnen. Ausserordentliche Vorkommnisse, wie etwa einem Streik der Post oder Unwetter lägen keine vor. Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass klare und schematische (Fristen-) Regeln für das Funktionieren einer direkten Demokratie unabdingbar seien.

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Maira Gall