11.06.2013

Der EDÖB nimmt Stellung zu den Enthüllungen über die US-Internetüberwachung

In einem Interview mit der Berner Zeitung vom 10. Juni 2013 nahm der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, erstmals Stellung zu den jüngsten Enthüllungen über die US-Internetüberwachung.

Thür erklärte, dass seit dem Patriot-Act US-Geheimdienste auf private Unternehmen zurückgreifen würden, wenn sie Informationen bräuchten. Wer sich mit dem Thema beschäftige, wisse über Informationsweitergaben so z.B. von Kreditkarten-, Telekommunikations- oder Transportunternehmen, von Bibliotheken und Social Media Unternehmen.

Weiter führte Thür aus, dass sich jeder Nutzer bewusst sein müsse, dass seine Daten in den USA gespeichert werden, sofern Dienstleistungen oder Produkte von US-Konzernen beansprucht würden. Mit der Akzeptierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen werde hierzu eingewilligt. Der Datenschutz in den USA und in der Schweiz sei jedoch nicht vergleichbar. Der EDÖB könne in diesem Zusammenhang „relativ wenig bis gar nichts machen“. Nur wenn Daten in der Schweiz erhoben und ohne Einwilligung in die USA übermittelt werden, könne eingegriffen werden. Bei Suchabfragen über Google sei es fraglich, ob die benötigte Einwilligung vorhanden sei. Bei Facebook und anderen Anbietern stellen sich ähnliche Fragen, so Thür.

Die Kernbestimmung zur Datenübermittlung ins Ausland ist Art. 6 DSG. Danach dürfen Personendaten nicht ins Ausland bekannt gegeben werden, wenn dadurch die Persönlichkeit der betroffenen Personen schwerwiegend gefährdet würde, namentlich weil eine Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG). Fehlt eine Gesetzgebung, die einen angemessenen Schutz gewährleistet, so können Personendaten ins Ausland unter den Voraussetzungen gemäss Art. 6 Abs. 2 und 3 DSG dennoch bekannt gegeben werden. Weitere Bestimmungen des DSG und der Datenschutzverordnung (VDSG) ergänzen Art. 6 DSG bzw. führen ihn aus.

Auf der Webseite des EDÖB sind ein Merkblatt sowie Erläuterungen zur Übermittlung von Personendaten ins Ausland abrufbar.

Michal Cichocki
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Maira Gall