04.06.2013

Neuer GAV für die schweizerische MEM-Industrie

Der Verband der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) und die involvierten Gewerkschaften Angestellte Schweiz, Unia, Syna, KV Schweiz und SKO haben am 31. Mai 2013 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die  schweizerische Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) ausgehandelt. Bis Ende Juni 2013 müssen nun die zuständigen Gremien der involvierten Interessenvertretungen dem ausgehandelten GAV formell zustimmen, damit dieser per 1. Juli 2013 In Kraft treten kann. Der neue GAV hat eine Vertragsdauer von fünf Jahren. 

Im Wesentlichen wurden folgende Neuerungen ausgehandelt: 

(i) Regionale Mindestlöhne.

(ii) Die maximale Wochenarbeitszeit wird bei 40 Stunden belassen. Im Gegenzug erhalten die Arbeitgeber mehr Flexibilität durch einen auf 200 Stunden erhöhten «Jahresübertrag», wenn sie die Arbeitszeit an Marktschwankungen anpassen wollen. 

(iii) Väter erhalten eine Woche Vaterschaftsurlaub. 

(iv) Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle wie Home Office, Job Sharing, Teilzeit sowie die ausserschulische Kinderbetreuung. 

Der neue ist wie der bisherige GAV nicht allgemeinverbindlich, d.h. die Unternehmen der MEM-Industrie können sich ihm freiwillig anschliessen. Dem bisherigen GAV folgten rund 560 der 1000 MEM-Industrie-Unternehmen. Diese beschäftigen knapp 100 000 Angestellte in der Schweiz. Das Vertragswerk der Maschinenindustrie gilt als einer der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz, der dem Friedensabkommen von 1937 entstammt. 

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen. Er ist in Art. 356 bis 358 OR geregelt. Die Bestimmungen eines GAV werden mit seinem Inkrafttreten Teil des jeweiligen Einzelarbeitsvertrages. Sie haben direkte Geltung für alle Arbeitnehmer, die selber Mitglied einer vertragsschliessenden Interessenvertretung sind, wenn der Arbeitgeber ebenfalls am GAV beteiligt ist. Die beteiligten Arbeitgeber wenden den GAV i.d.R. jedoch auch für nicht-organisierte Arbeitnehmer an. 

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Maira Gall