29.04.2013

OGer ZH: Klage über EUR 150 Mio gegen ehemalige Verantwortliche der SAirGroup im Zusammenhang mit Sabena abgewiesen

Wie die NZZ am 25. April 2013 berichtete, wies das OGer ZH die Verantwortlichkeitsklage gegen die ehemalige Führung der SAirGroup im Zusammenhang mit der Rekapitalisierung der SAirGroup-Tochtergesellschaft Sabena vollständig ab. 

Der Swissair-Liquidator vertrat die Auffassung, dass die Rekapitalisierung der Sabena um EUR 150 Mio nicht nur „unvernünftig und unhaltbar“, sondern gar eine Pflichtverletzung der Verwaltungsräte der SAirGroup darstelle. Dies umso mehr, als die Rekapitalisierung rund neun Monate vor dem Grounding der Swissair erfolgte. Ausserdem sei alles im vollen Wissen um die schlechte finanzielle Situation der SAirGroup sowie das Scheitern der „Hunter-Strategie“ geschehen. 

Das OGer ZH folgte diesen Argumenten nicht und hielt fest, dass u.a. eine „Reihe von Sachzwängen“ bestanden habe. Ferner seien bei der Beurteilung der umstrittenen Rekapitalisierung die gesamten Umstände zu berücksichtigen. Diese haben den Verantwortlichen offenbar nur einen „eingeschränkten Handlungsspielraum“ gelassen. Beim Verzicht auf die Rekapitalisierung hätte mit deutlich höheren Ansprüchen des belgischen Staates gerechnet werden müssen. Ausserdem hätte ein Konkurs der Sabena mit „grosser Wahrscheinlichkeit politische Probleme und Reputationsverluste“ zur Folge gehabt. Alles in allem sei die Finanzspritze an Sabena im seinerzeitigen Zeitpunkt als vertretbar zu qualifizieren. Für eine Haftung der beklagten SAirGroup-Verantwortlichen fehle es an der erforderlichen Pflichtwidrigkeit. Damit wurde der erstinstanzliche Entscheid gestützt, der 2009 zum selben Schluss gekommen war. 

Das OGer ZH bestätigte die Gerichtsgebühr der Vorinstanz im Betrag von etwas über CHF 1.6 Mio. Für das obergerichtliche Verfahren wurden die Gerichtsgebühren auf CHF 1.7 Mio festgesetzt. Hinzu kommen Parteientschädigungen von knapp CHF 4.8 Mio (erste Instanz) und CHF 2.9 Mio (OGer). 

NB: Der Swissair-Liquidator hat bisher ca. CHF 500 Mio für die Nachlassmasse gerichtlich erstritten. Das Urteil des OGer ZH (LB 090080 vom 25. März 2013) ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Swissair-Liquidator dagegen ein Rechtsmittel einlegt, ist noch offen.

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Maira Gall