Gemäss Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom 23. April 2013 hat die Kommission entschieden, nicht auf die Revision des Mehrwertsteuergesetzes einzutreten (16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass „die damit verbundene administrative Vereinfachung zu gering ausfalle, um die massiven sozialen Auswirkungen rechtfertigen zu können.“ Dies weil beide vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vorsahen, welcher u.a. für Lebensmittel zur Anwendung gelangt. Diverse andere Neuregelungen und Anpassungen an die geltende Rechtspraxis sollen hingegen auf dem Weg einer Kommissionsmotion bereinigt werden.
Zu dem Hin- und Her zwischen Parlament und Bundesrat wurde auch in der NZZ vom 23. April 2013 pointiert Stellung genommen.