07.03.2021

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) veröffentlicht Leitfaden mit den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Datenschutzgesetzes (revDSG)

Am 5. März 2021 veröffentlichte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) einen Leitfaden ("Das neue Datenschutzgesetz aus Sicht des EDÖB"; datiert vom 9. Februar 2021), worin er „auf die wichtigsten Neuerungen“ des totalrevidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) für die Privatwirtschaft und die Bundesbehörden eingeht.

Zur Vorgeschichte und den Zielen der (Total)Revision des Datenschutzgesetzes hält der EDÖB u.a. folgendes fest:

Nebst der Stärkung der Rechte der betroffenen Personen hebt der Bundesrat in seiner Botschaft den sog. risikobasierten Ansatz als Leitlinien der Revision hervor. (…) Hohe Risiken und die zu deren Beseitigung oder Minderung getroffenen organisatorischen und technischen Massnahmen [TOM] sind zu dokumentieren“.

Sodann fördert das revidierte DSG auch die Selbstregulierung, indem die Mitglieder von Branchen, die einen verbindlichen Verhaltenskodex erlassen, von gewissen Pflichten entbunden werden“.

Trotz dieser Anlehnung an das europäische Recht entspricht das neue DSG der schweizerischen Rechtstradition, indem es einen hohen Abstraktionsgrad ausweist und technologieneutral formuliert ist“.

Die Erneuerung des aus dem Jahre 2000 stammenden Anerkennungsbeschlusses der EU gegenüber der Schweiz wird für das Frühjahr 2021 erwartet“.

Ferner bezeichnet der EDÖB die nachfolgenden Themen als "wichtigste Neuerungen des totalrevidierten Datenschutzgesetzes" und erläutert rudimentär deren Regelungsinhalt:

- Nur noch Daten von natürlichen Personen
- Besonders schützenswerte Personendaten
- Privacy by Design und by Default
- Datenschutzberater und Datenschutzberaterinnen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verhaltenskodizes
- Zertifizierungen
- Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
- Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
- Ausgebaute Informationspflichten
- Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- Meldepflicht bei Verletzungen der Datensicherheit
- Recht auf Datenportabilität
- Untersuchung aller Verstösse gegen Datenschutzvorschriften durch den EDÖB
- Verfügungen durch den EDÖB
- Konsultationen beim EDÖB
- Spontane Stellungnahmen und Information der Öffentlichkeit durch den EDÖB
- Gebühren für Dienstleistungen des EDÖBs
- Sanktionen

Michal Cichocki
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Maira Gall