Ziel der Revision (VE-PatG hier) ist die Anpassung des PatG an internationale Standards; mitunter die Prüfung der eingereichten Erfindung auf Neuheit und Nichtnaheliegen mit dem aktuellen Stand der Technik. Bisher beschränkte sich die Prüfung des IGE auf den technischen Inhalt der Anmeldung, z.B. ob ein gesetzlicher Ausschlussgrund wie ein Verstoss gegen die Sittlichkeit vorliegt. Alternativ soll für Erfindungen neu auch das Gebrauchsmuster mit einer kürzeren Schutzdauer zur Verfügung stehen.