Mit dem EU Digital Services Act sollen folgende drei Ziele verfolgt werden: (i) Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften zur Förderung des digitalen Binnenmarkts der EU, (ii) Schaffung eines Kontrollrahmens inkl. einer EU-weiten Aufsichtsbehörde für Online-Plattformen und (iii) Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im digitalen Raum.
Im Vorfeld wurden folgende Regeln als mögliches Mittel zur Sicherstellung der oben genannten Ziele diskutiert:
(a) Einsatz einer „ex-ante“-Regulierung zwecks präventiver Verhinderung einer marktmächtigen Stellung von Online-Plattformen
(b) Zwang zu Interoperabilität und Öffnung von Services gegenüber Drittplattformen
(c) Reform des Haftungsregimes von Online-Plattform durch Abkehr vom Prinzip des Notice-and-Takedowns
(d) Schaffung strengerer Regeln für Profiling, Targeting und personalisierten Preisen sowie das Verbot der Bevorzugung eigener Produkte bspw. bei eigenen Suchdiensten
Derzeit werden die zahlreichen Eingabe aus der öffentlichen Konsultation zum EU Digital Services Act analysiert; eine Veröffentlichung der Ergebnisse sowie ein erster Entwurf sind für Ende 2020 vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
The Digital Services Act package
My agenda for Europe by Ursula von der Leyen
Inception Impact Assessments on e-Commerce aspects
How do online platforms shape our lives and businesses?
11.10.2020
EU Digital Services Act: Entwurf für Ende 2020 vorgesehen
Im Rahmen des „Leuchtturmprojekts“ EU Digital Services Act plant die Europäische Union (EU) die Ablösung der mittlerweile 20jährigen eCommerce-Richtlinie sowie die Formulierung neuer Regeln insbesondere für Online-Plattformen.