26.09.2020

Totalrevision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ist abgeschlossen

Am 9. Dezember 2011 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) „gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen“ und dabei die seinerzeitigen Rechtsetzungsarbeiten zur EU DSGVO sowie der Europaratskonvention 108 zu berücksichtigen. Fast neun Jahre später ist die Totalrevision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) abgeschlossen; die Schlussabstimmung fand am 25. September 2020 statt und der finale Wortlaut des neuen DSG ist hier abrufbar.

Das neue DSG unterliegt dem fakultativen Referendum: sobald die hunderttägige Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, wird der Bundesrat über das konkrete Datum des Inkrafttretens entscheiden - dies wird aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2022 der Fall sein. Zwischenzeitlich werden die zum neuen DSG dazugehörigen Verordnungen durch das Bundesamt für Justiz erarbeitet.

Der Datenschutzexperte David Rosenthal hat für den Verein Unternehmensdatenschutz (VUD) einen „Rohstoff zum neuen Datenschutz“ erstellt und legt darin die „Eckpunkte der (Total)Revision“, den (möglichen) „Handlungsbedarf“ sowie Antworten auf FAQ dar.

Michal Cichocki
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Maira Gall