16.02.2020

Am 11. Februar 2020 hat die Schweiz zwei neue Abkommen der WIPO ratifiziert

Mit dem Vertrag von Peking soll der Schutz von SchauspielerInnen verbessert werden, indem diese sich neu gegen unerlaubte Verwendungen ihrer Darbietungen zur Wehr setzen können. Dies entspricht dem Schutz der ihnen auf nationaler Ebene bereits über Art. 35 URG gewährt wird.

Der Vertrag von Marrakesch soll Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Wecken ermöglichen. Neu sollen Werkexemplare in die Schweiz eingeführt werden können, die zuvor in einem anderen Vertragsstaat in bestimmte Formate (z.B. Blindenschrift oder Hörbücher) umgewandelt worden sind. Unter altem Recht war die Einfuhr nur möglich, wenn die Werkexemplare im Ursprungsland vom Urheber selber oder mit dessen Zustimmung veräussert worden sind.

Barbara Epprecht
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Maira Gall