26.12.2019

Revision Datenschutzgesetz (DSG): Ständerat schliesst Beratungen ab

Der Ständerat (SR) schloss per 18. Dezember 2019 seine Beratungen zur Totalrevision des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) ab; er konnte sich mit 29 zu 4 Stimmen auf einen finalen Text einigen. Die sog. Fahne mit den entsprechenden Beschlüssen des SR inkl. einer Gegenüberstellung der Fassungen des Bundesrats und des Nationalrats umfasst 258 Seiten und ist hier abrufbar.

Gemäss offizieller Medienmitteilung verfolgt der SR mit seinen Beschlüssen insbesondere folgende Ziele bei der Totalrevision des DSG: (i) der Schutz von Personendaten soll generell verstärkt und (ii) die Regeln für Profiling verschärft werden. Neu soll u.a. der Begriff des "Profilings mit hohem Risiko" ins DSG aufgenommen werden. Falls ausnahmsweise eine Einwilligung nötig wäre, müsste sie für ein “Profiling mit hohem Risiko” ausdrücklich abgegeben werden. Schliesslich soll (iii) das neue DSG die EU-Kompatibilität sicherstellen, damit die Schweiz aus Sicht der EU auch weiterhin (d.h. ab Mai 2020) als Staat mit einem sog. angemessenen Datenschutzniveau gelte.

Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat sich zwischenzeitlich zum neusten Stand der Revision geäussert: er begrüsst, dass der SR das DSG beraten und die von der staatspolitischen Kommission (SPK-SR) vorgeschlagenen “Verbesserungen gegenüber der nationalrätlichen Fassung weitgehend übernommen” habe.

Der nächste Schritt im Rechtsetzungsprozess ist das sog. Differenzbereinigungsverfahren. Das neue DSG ist erst dann gültig verabschiedet, wenn der National- und Ständerat in ihren Beschlüssen übereinstimmen und die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen wird.

Michal Cichocki
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Maira Gall