Der Marken-Newsletter des IGE vom 30. September 2019 mit fünf Neuheiten aus der Markenwelt:
1) Ab dem 1. Januar 2020 verzichtet das IGE auf das Einziehen und Weiterleiten der OMPI Gebühren. Künftig werden Anträge um internationale Registrierungen vom IGE geprüft, eine nationale Gebühr in der Höhe von CHF 100.00 erhoben und der Antrag anschliessend der OMPI übermittelt. Die OMPI bittet dann die Anmeldenden direkt um Bezahlung der Gebühren.
2) Neu wird auf der Hinterlegungsbestätigung nicht mehr das Schutzablaufdatum angezeigt. Dies gilt für Hinterlegungsbestätigungen seit dem 22. August 2019.
3) Die vorgezogene Markenprüfung wird ab dem 1. Oktober 2019 auf weitere Anwendungsfälle ausgeweitet, nämlich Gesuche, welche maximal drei nicht datenbankkonforme Waren- oder Dienstleistungsbegriffe enthalten. Eine erste Testphase dauert vier Monate.
4) Die WDL-Tipp des Monats Serie geht nach einem Jahr zu Ende. Der Newsletter verweist in diesem Zusammenhang auf einige seltsame Formulierungen und Übersetzungsfehler, die dem IGE unterbreitet worden sind.
5) Schliesslich informiert der Newsletter über ein Seminar zum Thema „Neueste Entwicklungen im Markenrecht“, welches am 7. November 2019 in Genf stattfinden wird.