01.11.2019

Bundesrat: Neue Bestimmungen für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten

Der Bundesrat hat an der Sitzung von Ende September 2019 beschlossen die geänderten Bestimmungen über den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten am 1. Juli 2020 in Kraft zu setzten. Die Kantone können ab diesem Zeitpunkt berechtigten Behörden sowie Eigentümerinnen und Eigentümern einen elektronischen Zugang zu den Belegen ermöglichen (s. Medienmitteilung).

Adrian Mühlematter
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Maira Gall