31.03.2019

Zweitwohnungsanteil in Gemeinden stabilisiert sich

Gemäss einer Mitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 29. März 2019 ist im Jahre 2018 in 20 Gemeinden der Zweitwohnungsanteil unter 20% gesunken und in 12 Gemeinden über 20% gestiegen. Aktuell verfügen damit 359 von 2212 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20%.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% dürfen im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet Art. 4 des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG; SR 702) alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Gemeinden, welche den Schwellenwert von 20% neu unter- oder überschreiten, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren. Das ARE wird anschliessend bestimmen, in welchen Gemeinden die einschränkenden Bestimmungen des ZWG zur Anwendung kommen.

Urs Kunz
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Maira Gall