26.10.2016

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB/EDPS) veröffentlicht Leitfaden zu Personal Information Management Systems „PIMS“ (Opinion 9/2016)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB/EDPS) veröffentlichte am 20. Oktober 2016 seinen Leitfaden zu Personal Information Management Systems „PIMS“ („Opinion 9/2016 - EDPS Opinion on Personal Information Management Systems - towards more user empowerment in managing and processing personal data“).

Er geht dabei hauptsächlich auf das Konzept sowie die Eigenschaften von PIMS und deren Potential zur Verbesserung des Datenschutzes ein. Letzteres sei insbesondere im Zusammenhang mit der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO/EU GDPR) und den erweiterten Transparenzerfordernissen, Auskunftsrechten sowie Datenportabilität von grosser Bedeutung.

Der EDSB möchte durch die Einführung moderner PIMS u.a. erreichen, dass Datensubjekte vor einer unrechtmässigen Bearbeitung ihrer Personendaten (bspw. durch „intrusive tracking“) geschützt werden. Sie sollen insbesondere in der Lage sein, die Weitergabe ihrer Personendaten zu kontrollieren. Dies auch mit dem Ziel, die eigene Online-Identität besser verwalten zu können („taking back control of our online identities“).

Dadurch soll schliesslich ein Beitrag zur Etablierung effizienter Märkte für Personendaten geschaffen werden, was sich sowohl für Konsumenten wie auch für Unternehmen vorteilhaft auswirken müsste.

Michal Cichocki
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Maira Gall