Am 30. September 2016 hat der Bundesrat die Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ; SR 235.13) aktualisiert; die Änderungen betreffen Art. 4 Abs. 3 VDSZ und werden per 1. November 2016 in Kraft gesetzt.
Die VDSZ verweist "neu
nicht mehr auf eine bestimmte Ausgabe der regelmässig ändernden
ISO-Normen, sondern allgemein auf die für die Schweiz geltenden,
international massgebenden Anforderungen".