Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge („OAK BV“) hat per 1. September 2016 die Weisungen „Anforderungen an Anlagestiftungen“ in Kraft gesetzt. Die Weisungen halten die Praxis der OAK BV betreffend die Gründung sowie die qualitativen Anforderungen an die Führung von Anlagestiftungen fest.
Die qualitativen Anforderungen an die Führung von Anlagestiftungen sind unter anderem:
- Zweckmässige Organisation und Infrastruktur
- Governance und Risikomanagement
- Allgemeine und fachliche Anforderungen an die verantwortlichen Personen
- Vermeidung von Interessenkonflikten
Weiter werden die Eckwerte des Gründungsprozesses von Anlagestiftungen umschrieben und mit einem Gesuchsformular ergänzt. Es sind dies unter anderem:
- Gesuch um Gründung
- Prüfungsbericht eines Revisionsunternehmens
- Zustimmung zur Gründung durch die OAK BV
- Gründung durch öffentliche Beurkundung
- Aufsichtsübernahmeverfügung
Bestehende Anlagestiftungen müssen die qualitativen Anforderungen bis 1. September 2018 erfüllen.
Claude Ehrensperger
Die qualitativen Anforderungen an die Führung von Anlagestiftungen sind unter anderem:
- Zweckmässige Organisation und Infrastruktur
- Governance und Risikomanagement
- Allgemeine und fachliche Anforderungen an die verantwortlichen Personen
- Vermeidung von Interessenkonflikten
Weiter werden die Eckwerte des Gründungsprozesses von Anlagestiftungen umschrieben und mit einem Gesuchsformular ergänzt. Es sind dies unter anderem:
- Gesuch um Gründung
- Prüfungsbericht eines Revisionsunternehmens
- Zustimmung zur Gründung durch die OAK BV
- Gründung durch öffentliche Beurkundung
- Aufsichtsübernahmeverfügung
Bestehende Anlagestiftungen müssen die qualitativen Anforderungen bis 1. September 2018 erfüllen.
Claude Ehrensperger